Aufgrund des Verhetzungsparagraphen 283 StgB gilt in Zukunft nur mehr jene Wahrheit,
Das eigenständige Denken, die persönliche, bisher freie Meinungsäusserung ist daher ab sofort verboten!
"Wer die Tat nach Abs. 1 in einem Druckwerk, im Rundfunk oder sonst auf eine Weise begeht,
Ebenso verlangt die Kommunkation Austria von jedem TV-Sender aktiv Zensur auszuüben.
Jusline § 283 StgB
RIS § 283 StgB
KommAustria-Gesetz
Persönlich möchte ich hier festhalten, daß ich von meinem Recht auf freie Meinungsäusserung
Ausschliesslich wissenschaftliche Daten & Fakten sind die Basis dieser Site!
Wer mit der freien Meinungsäusserung sowie der Realität Probleme hat,
die die österreichische Bundesregierung als solche vorgibt.
Auch die Äusserung von Kritik an der Regierung ist ab sofort verboten. Dies gilt besonders für Polizisten!
wodurch die in Abs. 1 bezeichneten Handlungen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich werden,
ist mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen!"
"Äussert ein Teilnehmer in einer Debatte seine private Meinung in einer Weise, die Dritte beleidigen könnte,
hat der Moderator diesen Teilnehmer entweder zu maßregeln oder die Debatte sofort abzubrechen!"
gemäß
STGG Art. 13,
EMRK Art. 10
ungeachtet aller Konsequenzen Gebrauch mache.
ist hier nicht willkommen!
Nightbird